Barrierefreiheit.
Wir wollen, dass alle diese Website nutzen können, auch mit Screenreader, Tastatur, Vergrößerung oder eingeschränktem Sehen. Hier steht, wo wir stehen.
Stand
Die Website des BEYERS AKTIV-PARK orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, der Grundlage der europäischen Norm EN 301 549 und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Die Website ist eine reine Informationsseite; Verträge werden nicht online geschlossen. Wir halten den Standard trotzdem ein.
Was wir umgesetzt haben
Klare Überschriften-Struktur und Sprungmarken auf jeder Seite. Ein Link „Zum Inhalt springen“ am Seitenanfang. Alle Bilder mit beschreibendem Alternativtext. Sichtbarer Tastaturfokus und vollständige Bedienung per Tastatur, auch für Suche, Menü, Trainingsfinder und Einwilligungs-Banner. Kontraste nach WCAG AA, auch auf farbigen Flächen. Formulare mit Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen. Videos ohne Ton, mit Pausentaste, und ohne Bewegung für alle, die reduzierte Bewegung eingestellt haben. Texte in klarer Sprache mit kurzen Sätzen.
Wie wir geprüft haben
Automatische Prüfung mit dem Werkzeug axe-core gegen WCAG 2.1 AA auf den Seiten Startseite, Kontakt, Squash, Team, Ernährungsberatung, Functional Training und milon-Zirkel, jeweils in der Handy- und der Desktop-Ansicht. Ergebnis: keine Verstöße. Dazu manuelle Prüfung von Tastaturbedienung, Fokus-Reihenfolge und Lesbarkeit der Hero-Texte. Letzte Prüfung: September 2026.
Bekannte Einschränkungen
Der Live-Kursplan und die Kursbuchung laufen über die Plattform MySports (Magicline GmbH). Für deren Barrierefreiheit ist der Anbieter verantwortlich. Die Anfahrtskarte ist ein Bild; die Adresse steht daneben als Text. PDF-Dokumente stellen wir nicht bereit.
Rückmeldung und Kontakt
Stößt du auf eine Barriere, sag uns Bescheid, wir beheben sie: info@beyers-aktivpark.de oder 0911 / 69 60 90. Alle Informationen der Website bekommst du auf Wunsch auch telefonisch oder an der Theke.
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Rückmeldung ohne zufriedenstellende Antwort, kannst du dich an die Marktüberwachungsbehörde der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden, www.mlbf.de.
Stand: September 2026